Eine Immobilie geerbt – welche Erbschaftssteuer fällt an?

 

Für Betriebserben gilt, es kann beim Erbrecht zwischen einem Fünf- oder einem Sieben – Jahre - Modell gewählt werden. Bei beiden Modellen sind bestimmte gesetzliche und steuerliche Vorgaben zum Beispiel auch in Bezug auf die Verwaltungssumme zu erfüllen. Auch beim Hausbau kann man die Immobilienübergabe, ganz gleich ob ein Betrieb involviert ist oder nicht, gleich mit beachten. Betriebs- und Privatvermögen in Form von Immobilien Die verschiedenen Möglichkeiten die Erbschaftssteuer zu gestalten erfragt man am Besten bei einem versierten Steuerberater. Die Steuergesetzgebung ändert sich zudem laufend und ganz besonders bei Betriebsübernahmen ist dies sehr wichtig. Häufig ist bei einer Erbschaft von Betriebsvermögen auch Immobilenbesitz enthalten. Hierfür hat der Gesetzgeber bei den Firmenerben eine große Anzahl von Sonderregelungen vorgesehen. Wird ein Betrieb vererbt, so ist es für das Weiterführen und den Erhalt der Arbeitsplätze wichtig, dass auch die Erbschaftssteuer diesen Sachverhalt berücksichtigt. Können Privatimmobilien nach der Reform auch steuerfrei vererbt werden? Der Ehepartner eines Erblassers oder der eingetragene Lebenspartner können unter Umständen eine Immobile ohne Steuern erben. Voraussetzung hierzu ist, dass der Erbe sie persönlich bewohnte und mindestens weitere 10 Jahre in dieser auch bleibt. Sollte ein Wegzug erwägt werden muss beachtet werden, dass eine Nachbesteuerung im Regelfall anfällt. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.